Ist ein postalisches Einschreiben/Rückschein an sich selbst genauso sicher wie eine Hinterlegung?

Das per Post an die eigene Person zugestellte Einschreiben/Rückschein (genauso wie das Post-Ident-Verfahren) ist für einen sicheren Urhebernachweis nicht geeignet. Zwar kann mit dem Rückschein nachgewiesen werden, an wen welcher Briefumschlag zu welchem Zeitpunkt übergeben wurde. Der Rückschein sagt aber nichts über den Inhalt des Umschlages aus. Umschläge sind nicht fälschungssicher und können leicht (selbst wenn sie versiegelt sind) mit etwas handwerklichem Geschick spurenfrei geöffnet und wieder verschlossen werden.

Ebenso können gleich leere Briefumschläge verschickt und anschließend mit Inhalt versehen werden. Damit fehlt zum Nachweis die Bestätigung, welches Werk zu welchem definierten Zeitpunkt vorgelegen hat. Das Einschreiben/Rückschein ist somit allenfalls ein Indiz. Es ist auf keinen Fall ein stichhaltiger Vollbeweis vor Gericht.