Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Dieses Bedingungswerk gilt für alle Rechtsgeschäfte mit dem Unternehmen GzEvD - Gesellschaft zur Entwicklung von Dingen mbH als Betreiberin der Domains www.signfirst.com/.de/.info/.eu, im Folgenden signfirst genannt und insbesondere für den Fall, dass Werke gesichert werden. Mit dem Vertragsschluss erkennt der Rechteinhaber die ausschließliche Gültigkeit der Bedingungen der signfirst an. Dies gilt auch für den Fall, dass der Rechteinhaber eigene allgemeine Geschäftsbedingungen mit entgegenstehendem Inhalt verwendet. Den Bedingungen des Rechteinhabers wird bereits jetzt vorsorglich widersprochen. Sofern sich der Betreiber der Seite ändert, erklärt der Rechteinhaber bereits jetzt sein Einverständnis mit dem Wechsel des Vertragspartners und damit, dass der neue Betreiber in den Vertrag zwischen signfirst und dem Rechteinhaber auf Seiten von signfirst eintritt.

2. Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

Mit der Anmeldung unter der Domain www.signfirst.com/.de/.info/.eu kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Rechteinhaber und signfirst über die auf der oben genannten Seite angebotenen Leistungen zustande. signfirst kann die Nutzung seiner Dienste an bestimmte Voraussetzungen knüpfen (Überprüfung der Daten des Kunden, Inhaltsprüfungen, Nutzungszeitraum, etc.) signfirst kann den Vertragsschluss ablehnen. Mit der Anmeldung erklärt der Rechteinhaber, dass die von ihm vorgenommene Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäß erfolgte. Der Vertrag zwischen den Parteien wird auf bestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der durch den Rechteinhaber gewählten Sicherungszeit. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung bleibt unberührt.

3. Leistung signfirst

Die Anmeldung bei signfirst beinhaltet keine Verpflichtung zu einer gegenseitigen Leistung. Gegenseitige Verpflichtungen entstehen erst mit der Inanspruchnahme der Rechtsicherung unter dem Bereich „Werk registrieren“. signfirst setzt eine Software ein, die dem Rechteinhaber die Möglichkeit verschafft, den Nachweis über den Zeitpunkt der Existenz eines digitalen Werkes zu führen. Dazu erhält der Rechteinhaber im Ergebnis des Prozesses eine schreibgeschützte Datei, die sein Werk einschließlich Feststellungen über die genaue Zeit der Einlieferung bei signfirst enthält. Auf Grund der technische Abläufe kann es dazu kommen, dass der Zeitpunkt der Existenz eines digitalen Werkes erst am Ende eines jeweiligen Tages durch signfirst bestätigt wird. Der Rechteinhaber erhält eine Benachrichtigung über die erfolgreiche Rechtesicherung und kann das zugehörige Zertifikat über seinen persönlichen Zugang abrufen.

4. Entgelt

Die Anmeldung bei signfirst erfolgt unentgeltlich. Für die Rechtesicherung an Werken über signfirst gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Der Rechteinhaber wird jeweils vor der Nutzung des Services auf die aktuelle Preisgestaltung hingewiesen. In den Preislisten werden jeweils Bruttopreise einschließlich aller Abgaben und Steuern aufgeführt. Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages über die Rechtesicherung hat der Kunde keinen Anspurch auf die Erstattung anteiliger Entgelte.

5. Rechte und Pflichten

signfirst wird die angebotenen Leistungen ständig betriebsbereit und für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Sollten die Leistungen von signfirst nicht erreichbar sein, entsteht hierdurch kein Schadensersatzanspruch für den Kunden. signfirst haftet ansonsten nur, soweit ihnen, ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrages oder aber die Gesundheit, der Körper oder das Leben durch signfirst, ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern verletzt werden. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von signfirst und/oder dessen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden, ausgeschlossen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm an signfirst übermittelten digitalen Werke frei von Viren und sonstiger schädlicher Software ist. Wartungsarbeiten werden durch signfirst rechtzeitig angekündigt. Die Ankündigung umfasst auch die voraussichtliche Dauer der Arbeiten. Dem Rechteinhaber ist bekannt, dass signfirst die digitalen Werke nicht speichert. Hier trägt der Rechteinhaber die alleinige Sorge dafür, dass die durch signfirst zur Verfügung gestellte Datei bei ihm unbeschädigt aufbewahrt wird. Insbesondere wird der Rechteinhaber die Datei mit den Feststellungen über den Zeitpunkt der Existenz des Werkes nicht verändern, da anderenfalls der Beweis der Existenz zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr geführt werden kann. Gleichwohl kann die Datei geöffnet und gelesen werden.

Weiterhin ist der Rechteinhaber verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse für die Dauer der Rechtesicherung an signfirst mitzuteilen. Dies ist erforderlich, da nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Datensicherheit in veränderlichen und von der Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung abhängigen Abständen erneute Kennzeichnungen an dem digitalen Werk vorgenommen werden müssen, um die Rechtssicherheit der an den Rechteinhaber überlassenen Datei zu gewährleisten. Der Rechteinhaber wird die überlassene Datei auf Aufforderung an signfirst erneut zur Kennzeichnung zur Verfügung stellen. Die Aufforderung durch signfirst ergeht durch Benachrichtigung per E-Mail. Zum Nachweis der Benachrichtigung des Rechteinhaber genügt der Nachweis der Absendung durch signfirst. Dem Rechteinhaber ist bekannt, dass mit dem Ende der Vertragslaufzeit die Rechtssicherheit des Nachweises der Existenz seines digitalen Werkes zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr gegeben ist. signfirst braucht auf diesen Umstand nicht gesondert hinzuweisen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen von signfirst nach dem Ende der Vertragslaufzeit zu nutzen.
Der Kunde hat seinen Zugang bei signfirst stets gegen den Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Hierzu gehört insbesondere der Zugriff auf das Passwort des Kunden. Sofern der Kunde einen Missbrauch seines Zugangs feststellt oder vermutet, hat er signfirst darüber in Kenntnis zu setzen. signfirst wird Passwörter niemals an Dritte weitergeben oder diese per E-Mail oder Telefon abfragen. Der Nutzer stellt signfirst bereits jetzt von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Rechteinhaber gegen diesen Vertrag oder gesetzliche Verbote verstösst und/oder Dritte aus diesem Verstoss Ansprüche gegen signfirst herleiten.

6. Unzulässige Inhalte

Der Rechteinhaber erklärt und garantiert, dass er Inhaber der Urheber- bzw. Nutzungsrechte für die Werke ist, die er an signfirst zum Zwecke der Rechtesicherung sendet.

7. Datenschutz

signfirst beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und unterliegt selbigen. Dem Kunden ist bekannt, dass seine Daten, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist, gespeichert werden. Sofern der Kunde mit der Speicherung seiner Daten nicht mehr einverstanden ist, muss er dies unverzüglich an signfirst schriftlich mitteilen. signfirst wird die Daten des Kunden dann unverzüglich löschen. Dabei werden auch das Kundenkonto und sonstige Daten gelöscht, die mit dem Kunden in Verbindung stehen.

9. Sonstige Bestimmungen

Vertragsänderungen einschließlich dieser Klausel sind schriftlich oder per E-Mail vorzunehmen. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar. Als Postadresse und E-Mail-Adresse gelten diejenigen Daten, die der Kunde als seine persönlichen Daten an signfirst übermittelt hat. Soweit dies vereinbart werden kann, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Betreibers der Domains www.signfirst.com/.de/.info/.eu. signfirst behählt sich vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden zwei Wochen vor Wirksamwerden der Änderung per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der zwei Wochen, gilt die Änderung als vereinbart. signfirst weist jeweils auf die Zweiwochenfrist und deren Bedeutung hin. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird diese Bestimmung durch diejenige Bestimmung ersetzt, die gesetzlichen zulässig ist und dem Willen von signfirst zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt.