Das Copyright (englisch copy = Kopie, right = Recht) kommt als Begriff aus dem angloamerikanischen Raum und ist mit dem deutschen Urheberrecht vergleichbar. Die Unterschiede liegen im Wesentlichen darin, dass im angloamerikanischen Raum der Inhaber des Nutzungsrechts als ökonomischer Faktor geschützt wird. Im deutschen Urheberrecht wird der Schöpfer mit der Umsetzung seines geistigen Eigentums geschützt. Die Nutzungsrechte werden nachgeordnet bedacht.
Der Urheber eines Werkes hat und behält im deutschen Raum die Urheberrechte mit der Schöpfung und kann dann in der Regel über die weitere Nutzung verfügen. Das Recht auf Urheberschaft bleibt immer beim Urheber. Im angloamerikanischen Raum verhält sich dies anders, da dort Verlage, Verleihe und Labels als Inhaber des Copyrights die Verfügungsgewalt haben.