Sind meine Rechte geschützt, wenn ich nach der Sicherung Änderungen an meinem Werk vornehme?

Nein. Änderungen an dem digitalen Werk führen immer dazu, dass dann nicht mehr nachgewiesen werden kann, wann das Werk in der geänderten Form vorgelegen hat. Lediglich die exakte Form zum Zeitpunkt der Registrierung ist nachweisbar.

Wenn eine Architektin also nach einer Besprechung mit dem Auftraggeber die Entwürfe ändert, sollte erneut eine Sicherung der Pläne bei signfirst vorgenommen werden. Andernfalls ist der Nachweis der Urheberschaft für die Architektin - jedenfalls für die geänderten Entwürfe - in Frage gestellt. Das ist bei einer notariellen Hinterlegung nicht anders. Nur müsste in diesem Fall der gesamte notarielle Aufwand (Herstellung einer hinterlegungsfähigen Form, Termin, Fahrt, Kosten, etc.) erneut betrieben werden.