Was unterscheidet signfirst von einem Notar?

Mit der Zulässigkeit der digitalen Signatur und dem qualifizierten Zeitstempel hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten geschaffen, den Zeitpunkt des Vorliegens eines Werkes sicher nachweisen zu können - auch ohne einen staatlich autorisierten Notar oder eine öffentlich anerkannte Stelle, die Beurkundung vornimmt. Dies geschieht über die digitale Signatur.

Die vor einem Notar zu leistende eidesstattliche Versicherung über die Urheberschaft hingegen muss nicht im Moment der Signierung, sondern kann jederzeit abgegeben werden. Die notarielle Hinterlegung ist die bislang übliche Form eines Urheberschaftsnachweises. Wobei die Formulierung "Urheberschaftsnachweis" nicht korrekt ist. Der Notar bestätigt nur, dass ihm zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Werk vorgelegen hat und dass die vorlegende Person u. U. die Urheberschaft behauptet hat.

Wer also nicht einen Notar (auf-)suchen möchte, der Hinterlegungen vornimmt, wer keinen Termin vereinbaren, keinen weiten Weg in Kauf nehmen und sein Werk nicht erst komplett ausdrucken will, kann bei signfirst das gleiche Ziel wie bei einer notariellen Hinterlegung erreichen, nur eben ohne hohe Notargebühren, großen Zeit- und Wegeaufwand.